Verwaltungsgerichtshof 93/08/0144

93/08/0144Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Spruch Diverses Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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