Verwaltungsgerichtshof 93/08/0171

93/08/0171Verwaltungsgerichtshof16.09.1997

Regest

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Vorlageaufwand in der Höhe von S 565,-- und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Schriftsatzaufwand in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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