Verwaltungsgerichtshof 93/08/0230

93/08/0230Verwaltungsgerichtshof28.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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