Verwaltungsgerichtshof 93/09/0072

93/09/0072Verwaltungsgerichtshof11.04.1996

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wahrscheinlichkeit Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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