Verwaltungsgerichtshof 93/10/0098

93/10/0098Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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