Verwaltungsgerichtshof 93/10/0166

93/10/0166Verwaltungsgerichtshof28.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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