Verwaltungsgerichtshof 93/11/0072

93/11/0072Verwaltungsgerichtshof16.05.1997

Regest

Strafnorm Mängel im Spruch Divergenz Spruch Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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