Verwaltungsgerichtshof 93/12/0128

93/12/0128Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 25.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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