Verwaltungsgerichtshof 93/12/0153

93/12/0153Verwaltungsgerichtshof30.06.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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