Verwaltungsgerichtshof 93/12/0217

93/12/0217Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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