Verwaltungsgerichtshof 93/12/0272

93/12/0272Verwaltungsgerichtshof27.03.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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