Verwaltungsgerichtshof 93/12/0287

93/12/0287Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die beiden Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 4.565,-- (insgesamt S 9.130,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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