Verwaltungsgerichtshof 93/13/0006

93/13/0006Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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