Verwaltungsgerichtshof 93/13/0059

93/13/0059Verwaltungsgerichtshof17.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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