Verwaltungsgerichtshof 93/13/0064

93/13/0064Verwaltungsgerichtshof17.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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