Verwaltungsgerichtshof 93/13/0184

93/13/0184Verwaltungsgerichtshof26.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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