Verwaltungsgerichtshof 93/14/0033

93/14/0033Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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