Verwaltungsgerichtshof 93/14/0094

93/14/0094Verwaltungsgerichtshof23.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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