Verwaltungsgerichtshof 93/14/0146

93/14/0146Verwaltungsgerichtshof28.10.1997

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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