Verwaltungsgerichtshof 93/15/0069

93/15/0069Verwaltungsgerichtshof24.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.