Verwaltungsgerichtshof 93/15/0127

93/15/0127Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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