Verwaltungsgerichtshof 93/15/0129

93/15/0129Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 12.890 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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