Verwaltungsgerichtshof 93/15/0221

93/15/0221Verwaltungsgerichtshof21.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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