Verwaltungsgerichtshof 93/17/0027

93/17/0027Verwaltungsgerichtshof15.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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