Verwaltungsgerichtshof 93/17/0053

93/17/0053Verwaltungsgerichtshof22.11.1996

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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