Verwaltungsgerichtshof 93/17/0057

93/17/0057Verwaltungsgerichtshof21.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.