Verwaltungsgerichtshof 93/17/0089

93/17/0089Verwaltungsgerichtshof22.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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