Verwaltungsgerichtshof 93/17/0173

93/17/0173Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Regest

Anrufung der obersten Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Mängelbehebung Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG i.V.m. § 69 NÖ AO 1977 sowie § 14 NÖ Kanalgesetz 1977 wird der Antrag vom 15. April 1992 "auf Rückzahlung zur Rechnung v. 4.6.87" als unzulässig zurückgewiesen.

Die Marktgemeinde Ziersdorf hat der Beschwerdeführerin zu Handen ihres oben genannten Vertreters Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.