Verwaltungsgerichtshof 93/17/0290

93/17/0290Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Der angefochtenen Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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