Verwaltungsgerichtshof 93/17/0292

93/17/0292Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0292

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Land Vorarlberg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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