Verwaltungsgerichtshof 93/17/0298

93/17/0298Verwaltungsgerichtshof15.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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