Verwaltungsgerichtshof 93/17/0299

93/17/0299Verwaltungsgerichtshof15.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0299

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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