Verwaltungsgerichtshof 93/17/0398

93/17/0398Verwaltungsgerichtshof20.04.1998

Regest

Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0398

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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