Verwaltungsgerichtshof 93/18/0051

93/18/0051Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Regest

örtliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seine Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.050,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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