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93/18/0305•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0305
93/18/0305Verwaltungsgerichtshof28.10.1993
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den ZivilrechtswegIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Schlepperunwesen Unterhaltspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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