Verwaltungsgerichtshof 94/01/0786

94/01/0786Verwaltungsgerichtshof30.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0786

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- sowie der Zweit- und Drittbeschwerdeführerin jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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