Verwaltungsgerichtshof 94/02/0147

94/02/0147Verwaltungsgerichtshof29.03.1996

Regest

Verfahrensrecht Beweiswürdigung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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