Verwaltungsgerichtshof 94/02/0183

94/02/0183Verwaltungsgerichtshof12.04.1996

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.