Verwaltungsgerichtshof 94/03/0037

94/03/0037Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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