Verwaltungsgerichtshof 94/03/0046

94/03/0046Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 9.130 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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