Verwaltungsgerichtshof 94/03/0086

94/03/0086Verwaltungsgerichtshof11.12.1996

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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