Verwaltungsgerichtshof 94/03/0114

94/03/0114Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Auftrag auf Entfernung von Einfriedungen betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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