Verwaltungsgerichtshof 94/03/0126

94/03/0126Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt I.2. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von 13.100 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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