Verwaltungsgerichtshof 94/03/0180

94/03/0180Verwaltungsgerichtshof13.11.1996

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote unbefugtes Durchstreifen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Stempelgebührenaufwand wird abgewiesen.

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