Verwaltungsgerichtshof 94/03/0232

94/03/0232Verwaltungsgerichtshof27.11.1996

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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