Verwaltungsgerichtshof 94/04/0189

94/04/0189Verwaltungsgerichtshof10.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 13.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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