Verwaltungsgerichtshof 94/04/0241

94/04/0241Verwaltungsgerichtshof27.06.1995

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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