Verwaltungsgerichtshof 94/04/0247

94/04/0247Verwaltungsgerichtshof10.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Wirtschaftskammer Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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