Verwaltungsgerichtshof 94/05/0021

94/05/0021Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung Beteiligter Energiewirtschaft Verstaatlichung Enteignung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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