Verwaltungsgerichtshof 94/05/0026

94/05/0026Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Der Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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